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© 1991-2011 Rechtsanwaltskanzlei Michael Rietz Impressum
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  Themenübersicht:  
  Al-Haddad (Rüstungsexporte Irak)  
  Haft für Waffenschieber
suedkurier.de, 29.11.2003
 
  Angeklagter muss über vier Jahre in Haft
Stuttgarter Zeitung, 29.11.2003
 
  Haftstrafe für Waffengeschäfte mit Irak
SWR Fernsehen, 28.11.2003
 
  Auslieferungsverfahren in Bulgarien
PDF, 3.2MB, 24h, 11.11.2003
 
  Bulgarian court orders extradition of
ex-Nashville businessman
Middle Tennessee News & Information , 02.11.2003
 
  Der höfliche Geschäftsmann will von Waffen nichts wissen
Stuttgarter Zeitung, 12.09.2003
 
  Prozess: US-Bürger bestreitet Waffenexport
Frankfurter Rundschau, 09.09.2003
 
  Ein Hauch von Levante im Gerichtssaal
Mannheimer Morgen, 09.09.2003
 
  Waffengeschäft oder normaler Exportverstoß?
RNZ, 09.07.2003
 
  Der höfliche Geschäftsmann will von Waffen nichts wissen
RNZ,, 09.07.2003
 
  Irakischer Waffeneinkäufer sitzt in Haft
WELT.de, 08.03.2003
 
  Verdächtiger Iraker stellt sich deutschen Behörden
Mannheimer Morgen, 06.03.2003
 
  Sachen, die bumm machen
Der SPEIGEL 3 / 2003
 
  Germans on trial over Iraq arms
The New York Times, 15.01.2003
 
   
  H+H Metallform  
  Plädoyers und Schlußworte im H+H-Prozeß - Hinze: "Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen"
Ahlener Volkszeitung, 18.06.1996
  H+H Angeklagte von Gutachter entlastet
Ahlener Volkszeitung, 07.05.1994
 
  H+H-Prozeß: Erster Erfolg der Pflichtverteidiger Dietrich Hinze gegen Kaution von 100 000 DM auf freiem Fuß
Ahlener Volkszeitung, 19.01.1994
 
   
  Leico(Rüstungsexporte in den Irak)  
  Leico-Geschäftsführer legten Geständnis ab: Geldstrafen
Fahrlässig technische Teile für Rüstungsgüter ausgeliefert
Münsterische Zeitung, 20.12.97
  Leico-Prozeß um Verstoß gegen Außenwirtschaftsgesetz Manager wollen von militärischer Verwendung nichts gewußt haben
Münsterische Zeitung, 25.10.97
 
  Staatsanwalt wartet auf Gutachten Ermittlungen gegen Leico laufen weiter
Ahlener Zeitung, 02.01.96
 

  H+H-Prozeß: Erster Erfolg der Pflichtverteidiger
Dietrich Hinze gegen Kaution von
100.000,00DM auf freiem Fuß
Von Matthias Münch, Drensteinfurt.

 
 
 
  Seit gestern abend, kurz vor 18 Uhr, ist Dietrich Hinze wieder ein freier Mann. Gegen eine Kaution von 100 000 DM wurde der ehemalige Geschäftsführer der Drensteinfurter Firma H+H Metalform als letzter der Angeklagten im H+H-Prozeß aus der Untersuchungshaft entlassen. Sein Ex-Kompagnon Peter Hütten ist seit Weihnachten auf freiem Fuß. Der mitangeklagte leitende Angestellte B. war nur kurzzeitig im Jahre 1992 in U-Haft. Mit der gestrigen Entscheidung der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster konnten die Pflichtverteidiger Michael Rietz und Ulrich Rademacher (beide aus Münster) ihren ersten großen Erfolg im H+H-Prozeß verbuchen. Natürlich war Dietrich Hinzes seit dem Jahreswechsel geänderte Prozeßstrategie die entscheidende Voraussetzung für seine Freilassung. Schriftlich lag der Antrag auf Aufhebung bzw. Außervollzugsetzung des Haftbefehls für Hinze schon seit einigen Tagen vor. Das Gericht unter Vorsitz von Ulrich Drouven wollte den Angeklagten aber noch einmal ausführlich zu seinen Geständnissen befragen, um sich ein abschließendes Bild zu machen. So wurden die Einzelheiten des getarnten Libyen-Geschäfts gestern zum wiederholten Male durchgekaut. Die illegalen Lieferungen für die irakische Raketenindustrie wurden nur kurz behandelt. Dabei kam kein neues Licht in die Zusammenhänge: Die Angeklagten gestehen die wesentlichen Fakten der illegalen Libyen- und Irak-Exporte. Eine aktive Rolle bei diesen Geschäften stellen aber sowohl Hütten als auch Hinze in Abrede. Von den Irakern seien sie da geschickt hineingezogen worden. Später, als die Bezüge zur Rüstungsindustrie klar wurden, habe man nicht mehr zurück gekonnt. Und im Libyen-Fall habe man den deutschen, polnischen und libysch-tunesischen Drahtziehern des Deals erst nachgegeben, nachdem einem das Wasser bei H+H bis zum Halse stand und man dringend Kapital brauchte, um die Existenz der Firma zu sichern. Staatsanwalt Gerald Rübsam erinnerten die Einlassungen der Angeklagten (Eingeständnis von Fakten ja, Schuldbewußtsein kaum, dann wieder Relativierungen frühere Aussagen) an eine Springprozession. Deshalb beantragte er, den Antrag auf Haftentlassung für Dietrich Hinze zurückzuweisen. Denn weiterhin bestehe Verdunkelungsgefahr. Hinze könnte Zeugen beeinflussen oder mit seinen Spezialkenntnissen als Techniker im Ausland untertauchen. Im übrigen, so der Staatsanwalt, sei die Verhältnismäßigkeit der U-Haft auch nach fast zwei Jahren noch gegeben, weil am Ende eine Strafe von mindestens drei Jahren zu erwarten sei. Ganz anders hatte zuvor Hinzes Rechtsanwalt Ulrich Rademacher argumentiert: Sein Mandant habe zuletzt bewiesen, daß er an einer lückenlosen Aufklärung der Sachverhalte aufrichtig mitarbeiten wolle. Außerdem seien seine familiären Bindungen so stark, daß er sie mit einer Flucht nie und nimmer zerstören würde. Und Rademachers Kollege Michael Rietz ergänzte, eine weitere Verlängerung der U-Haft könne als unerlaubtes "Disziplinierungsmittel verstanden werden, um das Letzte aus meinem Mandanten herauszuholen." Nach kurzer Beratung gab das Gericht dann dem Antrag der Hinze-Verteidigung statt: Der Haftbefehl bleibt zwar aufrechterhalten, wurde aber gegen Kaution außer Vollzug gesetzt. Außerdem mußte Dietrich Hinze seinen Personalausweis und seine drei Reisepässe abgeben. Und er darf keinen Kontakt zu den Mitangeklagten oder Zeugen aufnehmen. Nachdem die Verteidigung eine Bankbürgschaft der Volksbank Appelhülsen über 100 000 Mark vorlegte und diese dann auch trotz der späten Stunde noch per Telefax bestätigt wurde, konnte Dietrich Hinze den Gerichtssaal zum ersten Mal durch die Vordertür verlassen, wo seine Frau auf ihn wartete.

Ahlener Volkszeitung, 19.01.1994