Kanzleiprofil
Presseberichte
TV-Berichte
Kontakt
Home
© 1991-2011 Rechtsanwaltskanzlei Michael Rietz Impressum
  Außenwirtschaft Produkterpressung Insolvenzverfahren weitere Verfahren
  Atomspion Balsam Nigeria-Connection Kommentare Vorträge

  Themenübersicht:  
  Al-Haddad (Rüstungsexporte Irak)  
  Haft für Waffenschieber
suedkurier.de, 29.11.2003
 
  Angeklagter muss über vier Jahre in Haft
Stuttgarter Zeitung, 29.11.2003
 
  Haftstrafe für Waffengeschäfte mit Irak
SWR Fernsehen, 28.11.2003
 
  Auslieferungsverfahren in Bulgarien
PDF, 3.2MB, 24h, 11.11.2003
 
  Bulgarian court orders extradition of
ex-Nashville businessman
Middle Tennessee News & Information , 02.11.2003
 
  Der höfliche Geschäftsmann will von Waffen nichts wissen
Stuttgarter Zeitung, 12.09.2003
 
  Prozess: US-Bürger bestreitet Waffenexport
Frankfurter Rundschau, 09.09.2003
 
  Ein Hauch von Levante im Gerichtssaal
Mannheimer Morgen, 09.09.2003
 
  Waffengeschäft oder normaler Exportverstoß?
RNZ, 09.07.2003
 
  Der höfliche Geschäftsmann will von Waffen nichts wissen
RNZ,, 09.07.2003
 
  Irakischer Waffeneinkäufer sitzt in Haft
WELT.de, 08.03.2003
 
  Verdächtiger Iraker stellt sich deutschen Behörden
Mannheimer Morgen, 06.03.2003
 
  Sachen, die bumm machen
Der SPEIGEL 3 / 2003
 
  Germans on trial over Iraq arms
The New York Times, 15.01.2003
 
   
  H+H Metallform  
  Plädoyers und Schlußworte im H+H-Prozeß - Hinze: "Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen"
Ahlener Volkszeitung, 18.06.1996
  H+H Angeklagte von Gutachter entlastet
Ahlener Volkszeitung, 07.05.1994
 
  H+H-Prozeß: Erster Erfolg der Pflichtverteidiger Dietrich Hinze gegen Kaution von 100 000 DM auf freiem Fuß
Ahlener Volkszeitung, 19.01.1994
 
   
  Leico(Rüstungsexporte in den Irak)  
  Leico-Geschäftsführer legten Geständnis ab: Geldstrafen
Fahrlässig technische Teile für Rüstungsgüter ausgeliefert
Münsterische Zeitung, 20.12.97
  Leico-Prozeß um Verstoß gegen Außenwirtschaftsgesetz Manager wollen von militärischer Verwendung nichts gewußt haben
Münsterische Zeitung, 25.10.97
 
  Staatsanwalt wartet auf Gutachten Ermittlungen gegen Leico laufen weiter
Ahlener Zeitung, 02.01.96
 

  Plädoyers und Schlußworte im H+H-Prozeß - Hinze:
"Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen" MEH Drensteinfurt/Münster.

 
  "Ich habe nur einen Wunsch: Ich möchte mein Leben mit meiner Familie in Frieden und Freiheit fortsetzen." So das kurze Schlußwort des Angeklagten Peter Hütten gestern vor der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster. Etwas ausführlicher wurde Hüttens Ex-Kompagnon Dietrich Hinze: "Ich habe Fehler gemacht. Was geschehen ist, tut mir leid. Doch Scham empfinde ich nicht; zu oft mußte ich während dieses Prozesses an das Sprichwort 'Die Kleinen hängt man. Die Großen läßt man laufen' denken." Damit faßte Hinze noch einmal in wenigen Sätzen die Verteidigungsstrategie im H+H-Prozeß zusammen: Eigene Beteiligung zugeben, aber dabei stets die Mitschuld von Behörden und Institutionen betonen. Am letzten Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung am kommenden Freitag, 14. Juni, setzten die Anwälte von Peter Hütten und Helmut B. die Runde der Plädoyers fort. Pflichtverteidiger Heinz-Jürgen Hülsken hob in der Verteidigungsrede zunächst die Geständnisbereitschaft seines Mandanten Peter Hütten hervor: "Er hat sich bereits am 5. November 1993 freimütig zu den ihm zur Last gelegten Vorwürfen geäußert." Weiterhin betonte Hülsken, daß H+H mit der Lieferung von Werkzeugen und Halbfertigteilen zwar einen Beitrag zum irakischen Raketenprogramm geleistet habe, dieser Beitrag aber nicht von überragender Bedeutung gewesen sei: "Das Herzstück der Raketen, ihr Antrieb und ihre Steuerung, kam von anderen Firmen." Dr. Holger Rostek, der Wahlverteidiger Hüttens, nahm ausschließlich zur Strafzumessung Stellung. Hierbei wollte er acht Punkte für seinen Mandanten strafmildernd berücksichtigt wissen: In persönlicher Hinsicht seien Peter Hütten seine Geständnisbereitschaft, sein einwandfreies Vorleben, sein Alter und seine angeschlagene Gesundheit zugute zu halten. Einen 62jährigen Mann, der am Ende seiner Berufslaufbahn vor dem Nichts stehe und zudem mit den Spätfolgen einer Tropenkrankheit zu kämpfen habe, träfen die Folgen eines solchen Prozesses weitaus härter als einen jungen Menschen, der noch die Gelegenheit zum Aufbau einer neuen Existenz habe, betonte Rostek: "Peter Hütten ist nicht nur äußerlich nicht mehr der, der er einmal war. Allein die 22monatige U-Haft hat ihn schwer gezeichnet." Die Dauer dieses "Mammutprozesses" habe ihr übriges getan. In sachlicher Hinsicht wollte Rostek vor allem folgendes berücksichtigt wissen: Da sei zum einen eine Vorverurteilung Hüttens durch bestimmte Medien. "Wenn jemand als Waffenschieber bezeichnet wird, dann bleibt das immer hängen." Aber nicht nur die Medien, auch die Justiz habe sich nicht einwandfrei verhalten. Mehrmals seien Informationen über Gerichtsbeschlüsse schon vor offizieller Bekanntgabe durchgesickert. Darüber hinaus seien die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), gegen die Hinze und Hütten verstoßen haben sollen, in höchstem Maße unbillig. Daher lautete Dr. Rosteks Appell an das Gericht: "Sie haben jetzt die Chance einer 'Korrektur' dieser Vorschriften durch das Richterrecht." Abschließend forderte Rostek für seinen Mandanten eine angemessene Freiheitsstrafe und die Aufhebung des Haftbefehls (Peter Hütten ist nur gegen Kaution auf freiem Fuß). Näher beziffern wollte er seinen Antrag nicht: "Auf jeden Fall erheblich weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hat." Für Helmut B. beantragten seine Anwälte Freispruch: "Herr B. hat nicht aus Eigeninteresse, sondern nur aus Loyalität zu seinen Vorgesetzten gehandelt. Seine Unterstützung bei der Lieferung der Drückwalzmaschine nach Libyen hatte nicht den Charakter einer Beihilfehandlung", so Wahlverteidiger Volker Cramer. Sein Kollege Wolfgang Höfer stufte die Schuld von Helmut B. ebenfalls als gering ein: "Für meinen Mandanten kommt höchstens eine Geldstrafe in Frage." Bildunterschrift 1: Dr. Holger Rostek, Peter Hüttens Wahlverteidiger. Bildunterschrift 2: Dietrich Hinzes Verteidiger Michael Rietz (links) und Ulrich Rademacher (rechts) hatten bereits am Dienstag für eine geringe Strafe plädiert, damit ihr Mandant nach der fast zweijährigen U-Haft nicht mehr ins Gefängnis muß.

Ahlener Zeitung, 18.06.1996